Aufstand gegen neues Gesetz

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Die Gesetzesänderung zum kleinen Glücksspiel in Österreich ist schon länger ein konfliktbeladenes Thema. Pünktlich zum neuen Jahr sollen die gesetzlichen Änderungen nun auch in der Steiermark umgesetzt werden.
Während dort in der Vergangenheit nahezu 700 Spielautomaten betrieben wurden, ist die Zahl der Betreiber nun auf ein Minimum von drei beschränkt worden.
Diese neuen Vorschriften sorgen bei den derzeitigen Casinobetreibern für große Unzufriedenheit.
Unterstützung durch Anwältin aus Graz
Im Kampf gegen dieses Gesetz haben sich einige von ihnen daher an die Grazer Anwältin Julia Eckhart gewandt, die sich für die Interessen der gefährdeten Casinobetreiber einsetzt. Das wohl schlagendste Argument ihrer Seite ist, dass die neuen Genehmigungen in der Vergangenheit bevorzugt an die Novomatic vergeben wurden, die kurz vor Gesetzesbeschluss zwei Millionen Euro in Lobbyarbeit investiert hatte.
Folgenreicher Gesetzesentscheid
Die Konsequenz für die bisherigen Automatenbetreiber ist drastisch. Ihnen wird die Existenz genommen und gleichzeitig keine Entschädigung gezahlt. Bisher rechtfertigte man die gesetzlichen Änderungen stets durch das schlagende Argument


Eine kurze Unterbrechung des kleinen Glücksspiels

Glücksspiel

Bei einer Tagung zum Thema Spielsucht in Graz wurde beschlossen, dass die alten Automaten zum Anfang des Jahres alle außer Betreib genommen werden müssen. Die Genehmigung der neuen Automaten findet nicht vor Juni statt.
Der Zwang zum Aufstellen der neuen Automaten, war in anderen Bundesländer schon längst beschlossene Sache und musste bereits vollzogen sein. Grund für die Verschleppung des Verfahrens in der Steiermark war eine ungewöhnlich lange Übergangsfrist. Die neue Regelung zum Aufstellen von Spielautomaten besagt, dass keine Automaten in Gasthäusern oder Tankstellen mehr angebracht werden dürfen. Das Aufstellen ist lediglich in sogenannten Automatensalons genehmigt.
Hierfür wurden drei Lizenzen zugewiesen, wobei Admiral, PA Entertainment und PG Enterprise sich diese sichern konnten. Insgesamt dürfen diese drei Lizenznehmer in etwa 100 Automaten aufstellen. Bisher fehlt aber noch die Genehmigung des Verwaltungsgerichts. Grund für den Verzug in der Genehmigung sind Klagen seitens der Mitarbeiter, welche keine Lizenz erhalten hatten. Der Ablauf der Genehmigung gliedert


Zukünftig weniger Spielhallen im Saarland

Saarland

Immer mehr Bundesländer in Deutschland verschärfen ihre Gesetze für die Spielhallen und schränken die Betreiber immer mehr ein. Einer der Gründe ist der Spieler- und Jugendschutz. In Berlin werden die neuen Gesetze schon umgesetzt, wobei aber viele Betreiber noch Konzessionen bis 2016 haben und diese daher weiter ihr Geschäft offen halten dürfen. Ab 2016 wird sich aber die Anzahl der Spielhallen reduzieren, da dann Filialen an illegalen Standorten geschlossen werden.
Im Saarland werden derzeit 145 Spielhallen betrieben. Auch hier werden in Zukunft viele Filialen schließen müssen, da sie die vorgegebenen Mindestabstände zwischen den einzelnen Spielotheken von 500m nicht einhalten oder andere Auflagen des Spielhallengesetzes nicht erfüllen. In dem Spielhallengesetz sind unter anderem auch Öffnungszeiten, maximale Anzahl an Spielautomaten und der Umgang mit Werbemaßnahmen festgelegt Es wird erwartet, dass über 50% aller Spielhallen im Saarland schließen müssen. Für einige Anbieter, die zum Teil Millionen investiert haben ist das natürlich eine Katastrophe, ganz


Trotz Automatenverbot müssen Anbieter in Wien Steuern bezahlen

Letztes Jahr wurde bekannt gegeben, dass das kleine Glücksspiel in Wien ab Anfang dieses Jahres verboten werden soll. Viele Betreiber haben sich natürlich darüber beschwert und Einspruch gegen die Maßnahme eingereicht, da viele Unternehmer noch eine gültige Konzession besitzen, zum Teil sogar für mehrere Jahre. Da die Konzession ein rechtskräftiges Papier ist, fühlen sich die Betreiber nun übergangen.
Die meisten Betreiber haben ihre Spielautomaten Anfang des Jahres abgebaut. Nun gab es leider auch einige, die diese Veränderung nicht mitbekommen haben und die Spielautomaten weiterhin in Betrieb ließen. Die Finanzpolizei unternahm Anfang des Jahres einen Großeinsatz, bei dem über 50 Automaten sichergestellt wurden und die Betreiber jetzt entsprechende Strafen erhalten werden.
Ein weiteres Problem ist die Vergnügungssteuer. Diese muss bezahlt werden, wenn ein Automat für Glücksspiel angemeldet ist. Durch das Verbot, das natürlich nicht vorgesehen war, haben die Betreiber natürlich nicht daran gedacht die Automaten abzumelden. Die Stadt Wien hat nun auch am