Kontrolle aller Spielhallen

Im November nächstes Jahres endet die fünfjährige Übergangsfrist des Glücksspielstaatsvertrages. Demnach müssen alle Spielhallen eine neue Lizenz beantragen und nachweisen, dass sie den geänderten Mindestabstand untereinander und zu Schulstätten einhalten. Für die 25 in Gladbeck ansässigen Spielbetriebe wurde ein Mindestabstand von 350 Metern zu Schulbetrieben und anderen Spielstätten festgelegt. Spielhallenkomplexe sollen ab Ende des kommenden Jahres komplett abgeschafft werden.
Frist endet 2017
Für die Spielhallen gilt weiterhin, dass jeder Spielbetrieb dann auch nur noch bis zu 12 Spielautomaten aufstellen darf. Betreiber sind außerdem dazu verpflichtet, die Vorschriften bis Ende November 2017 umzusetzen, bis dahin können sie einen Antrag auf erneute Prüfung bei der Stadt Gladbeck stellen. Sollten die neuen Rahmenbedingungen bis dahin nicht erfüllt werden, muss der Betrieb geschlossen werden. Ob alle der 25 Spielhallen in Gladbeck überhaupt einen erneuten Lizenzantrag stellen, zeigt sich in den nächsten Wochen. Denn viele Betreiber wissen von vornherein, dass ihre Spielhalle die neuen Rahmenbedingungen nicht erfüllen