Rechtliche Schritte gegen illegale Automaten führen bisher zu wenig Einsicht

Polizei Österreich

Am Anfang des Vorgehens gegen illegale Automaten wurde seitens der Polizei angekündigt, dass man davon ausgehen könnte, illegale Spielautomaten würden schon bald der Vergangenheit angehören. Dies scheint sich aktuell aber noch nicht abzuzeichnen. Obwohl die Masse an erstatten Anzeigen wegen illegal aufgestellter Spielautomaten enorm ist, kann bisher noch wenig Einsicht seitens der Betreiber erkannt werden.
Die Bilanz der Polizei kann sich jedoch mit rund 74 Einsätzen von Januar bis August und ca. 150 beschlagnahmten Automaten durchaus sehen lassen. Im Zuge dieses Vorgehens wurden ebenfalls 119 Strafanzeigen erstattet, doch diese konnten den illegalen Betreibern der Spielautomaten bisher trotzdem nicht den Garaus machen.
Als Problematik wird vor allem angegeben, dass die Betreiber eine hohe Kreativität in den Strukturen der eigenen Betriebe aufweisen. Ebenfalls werden viele Einsprüche gegen das rechtliche Vorgehen verzeichnet, womit die Strafverfahren sich verzögern. Beide Faktoren verringern bzw. verzögern den Erfolg der derzeitig durchgeführten Polizeiaktionen.
Auch die Betreiber der Lokale sind bisher


Große Furcht für Spielautomaten-Betreiber

Spielhalle

Die Befürchtung dieser Industrie liegt darin, dass etwa 90 Prozent der Spielhallen nicht mehr betrieben werden dürfen, falls die Vorgaben des neuen Gesetzes, welches den Betrieb von Spielhallen regelt, umgesetzt werden würde.
Vor allem in Berlin herrscht große Angst darüber, was mit der Spielautomatenindustrie in Folge der Gesetzesänderung passieren wird. Am Geschäft mit den Automaten hängen in Berlin ca. 3000 Arbeitsplätze, gibt Simone Storch an, welche die Automatenunternehmer im Zuge ihrer Funktion im Bundesverband vertritt.
Grund für die Angst ist das Gesetz, welches in 2011 beschlossen wurde und die Intention hatte, die Masse an Spielhallen zu begrenzen. In Zukunft dürfen Betriebe dieser Art nur noch mit 500 m Abstand voneinander gebaut werden. Ein komplettes Verbot der Glücksspieleinrichtungen gilt für Bildungseinrichtungen von Heranwachsenden. Bisher ist eine Übergangsfrist in Kraft getreten, die jedoch im Sommer endet und als Folge dessen jetzt konkrete Entscheidungen folgen müssen, welche Lokalitäten schließlich einpacken müssen.
Ungewissheit besteht für