Neues Vergnügungsstättenkonzept geplant

Opladen

Im Leverkusener Stadtteil Opladen gibt es aktuell neun Spielhallenbetreiber. Wie viele davon auch in Zukunft Spielstätten betreiben dürfen, ist derzeit noch unklar und wird sich bis spätestens 2017 klären müssen. Sehr wahrscheinlich werden jedoch nicht alle der neun Konzessionen im kommenden Jahr erneut verlängert.
Mindestabstand ab 2017
Viele der Glücksspielanbieter in Opladen betreiben mehrere Spielstätten, darunter auch vereinzelt Wettbüros. Hintergrund der im kommenden Jahr auslaufenden Konzessionen ist der Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012, der den Betreibern eine fünfjährige Übergangsfrist gewährt hatte. Spätestens ab November 2017 läuft diese Frist aus. Die Betreiber aus Leverkusen müssen bis dahin eine neue Konzession beantragen, insofern Sie Ihren Betrieb weiter aufrechterhalten möchten. Diese gesetzlichen Änderungen betreffen im Stadtteil Opladen 22 Spielhallenstandorte. Die Voraussetzung für eine neue Lizenz ist der neu festgelegte Mindestabstand von 350 Metern. Dieser gilt sowohl zwischen zwei Spielhallen als auch zwischen Spielstätten und Kinder – und Jugendeinrichtungen. Weiterhin wurde bereits im Jahr 2012 festgelegt,


Keine zusätzlichen Einnahmen durch Wettbüros

Sportwetten

In der sächsischen Landeshauptstadt Dresden werden derzeit 17 Wettbüros betrieben. Aktuell zahlen die Betreiber der Wettstätten jedoch keine Steuern an das Land, denn die sächsische Stadt möchte keine Wettbürosteuer erheben, wie durch den Oberbürgermeister Dirk Hilbert aus der FDP bekannt gegeben wurde.
Wettbürosteuer in NRW
Thomas Blümel, Finanzpolitiker und SPD Stadtrat der Stadt Dresden, verwies in diesem Zusammenhang auf einen Entscheid des Oberlandesgerichts in NRW. Demnach darf die Stadt Dortmund eine Wettbürosteuer erheben, die von Betreibern an das Land NRW gezahlt werden muss. Veranstalter von Sport – und Pferdewetten, in deren Wettbüros Wetten live mitverfolgt werden können, müssen laut dem Gerichtsentscheid die kommunale Steuer an das Land NRW abführen. Dirk Hilbert, Oberbürgermeister der Stadt Dresden, sieht aktuell jedoch keine Möglichkeit für eine Besteuerung von Wettbüros in seiner Stadt, denn die Entscheidung aus NRW ist kein einheitlich rechtsgültiger Entscheid. Ob in Zukunft eine allgemein gültige Wettbürosteuer erhoben werden soll, wird sich durch die