Strengere Vorschriften für Spielcasinos – das „Mindestabstandsgesetz“ kommt
In der letzten Woche wurde in Berlin eine Ergänzung zum bisherigen Spielhallengesetz verabschiedet. Dieses umgangssprachlich genannte „Mindestabstandsgesetz“ soll, so die Hoffnung der Politiker, die Anzahl der Spielhallen in Berlin auf die Hälfte reduzieren. Das Mindestabstandsgesetz schließt demnach an die Vorschriften des Spielhallengesetzes von 2011 an und baut diese aus.
Erweiterung des Spielhallengesetzes
Das Spielhallengesetz schreibt bereits vor, dass zwischen neuen Spielcasinos und Kinder – und Jugendeinrichtungen ein Mindestabstand von 500 Metern bestehen muss. Durch das neue Gesetz stehen aber auch bereits lizenzierte Spielcasinos unter strengeren Vorschriften. Ab dem 31. Juli 2016 verlieren diese Spielhallen ihre Genehmigungen und müssen einen neuen Antrag auf Erlaubnis stellen. Die große Wunschvorstellung in Berlin ist, dass sich die Zahl der Spielcasinos durch diese neuen Vorschriften ab Mitte des Jahres drastisch reduzieren wird. Das „Mindestabstandsgesetz“ enthält neben den Regelungen zum Mindestabstand auch die Vorschriften für die neu einzuholenden Genehmigungen.
Strenge Auflagen
Spielhallenbetreiber, die sich bis zum 31. Juli 2016 nicht